Beschränkung der Grunderwerbsteuerbefreiung auf Grundstückserwerbe im amtlichen Umlegungsverfahren verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG
Leitsatz
Ein im Wege der freiwilligen Baulandumlegung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB erfolgter Grundstückserwerb ist nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Die tatbestandliche Beschränkung der Grunderwerbsteuerfreistellung in dieser Vorschrift auf amtliche Umlegungen nach §§ 45 ff. BauGB verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die amtliche Umlegung und die freiwillige Baulandumlegung unterscheiden sich sowohl in rechtlicher als auch wirtschaftlicher Weise, weshalb der Gesetzgeber befugt war, nur die Grundstückserwerbe aufgrund amtlicher Umlegung von der Grunderwerbsteuer freizustellen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 62 Nr. 1 EStB 2011 S. 438 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 48/2011 S. 3998 StBW 2011 S. 1140 Nr. 25 UVR 2012 S. 6 Nr. 1 LAAAD-95578