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BFH Urteil v. - VI R 77/10

Gesetze: EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8, EStG § 52 Abs. 55j, EStG § 25 Abs. 3, EStDV § 56, AO § 169, AO § 170 Abs. 1, AO § 170 Abs. 2

Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung

Leitsatz

Eine Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO kommt in den Fällen des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG i.d.F. des JStG 2008 nicht in Betracht. Dies gilt auch bei Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 55j Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2008 (Abgrenzung zur Senatsentscheidung v. - VI R 23/08).
Vergleichbar .

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Fundstelle(n):
WAAAD-95583

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