Ungleichbehandlung der Dividendenbesteuerung – Deutsche
Kapitalertragsteuer auf Portfolio-Dividenden an ausländische
Kapitalgesellschaften europarechtswidrig
Leitsatz
Die Bundesrepublik Deutschland
hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus
Art. 56 Abs. 1 EG
verstoßen, dass sie für den Fall, dass die in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der
Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom über das gemeinsame
Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener
Mitgliedstaaten in der durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom
geänderten Fassung vorgesehene Mindestbeteiligung der Muttergesellschaft am
Kapital der Tochtergesellschaft nicht erreicht ist, Dividenden, die an
Gesellschaften mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten ausgeschüttet werden,
wirtschaftlich einer höheren Besteuerung unterwirft als Dividenden, die an
Gesellschaften mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschüttet
werden.
Die Bundesrepublik Deutschland
hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 40 des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum vom verstoßen, dass sie Dividenden,
die an Gesellschaften mit Sitz in Island oder in Norwegen ausgeschüttet werden,
wirtschaftlich einer höheren Besteuerung unterwirft als Dividenden, die an
Gesellschaften mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschüttet
werden.