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OFD Koblenz - S 2354 A - St 32 2 Kurzinfo ESt Nr. ST 3_2011K112

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers bei gemischter Raumnutzung; kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei einer Richterin

Das (EFG 2011 S. 1055) die Verwaltungsauffassung bestätigt, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann abgezogen werden können, wenn das fragliche Zimmer nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Großen Senats des BFH GrS 1/06 vom , BStBl 2010 II S. 672, ergebe sich nichts anderes. Wohnungskosten gehörten, anders als die vom Großen Senat beurteilten Reisekosten, zu den grundsätzlich nicht aufteilbaren Kosten für die Lebensführung, die bereits durch die Vorschriften zur Berücksichtigung des steuerlichen Existenzminimums pauschal abgegolten seien (o. a Urteil des FG Baden-Württemberg, Urteilsgründe unter 3. – Juris-Rz. 38).

Darüber hinaus sprechen noch weitere Argumente gegen den Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug für eine „Arbeitsecke” z. B. im Wohnzimmer: Der gesetzliche Tatbestand setzt ein abgeschlossenes Arbeitszimmer voraus. Außerdem sind die Rechtsgrundsätze des Beschlusses des Großen Senats 1/06 nur anwendbar, wenn die zu beurteilenden Aufwendungen aufteilbar sind und ein Aufteilungsmaßstab gefunden werden kann, der zumindest eine Aufteil...

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