Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung - Weiterarbeit nach Bedingungseintritt - Tod des vertretenen Arbeitnehmers
Leitsatz
Bei einer Kombination von auflösender Bedingung und zeitlicher Höchstbefristung ist Rechtsfolge der widerspruchslosen Weiterarbeit iSv. §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG über den Bedingungseintritt hinaus nicht die unbefristete Fortdauer des Arbeitsverhältnisses. Die Fiktionswirkung ist nach Sinn und Zweck der §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG auf den nur befristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses beschränkt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 2997 Nr. 48 DB 2011 S. 2921 Nr. 51 NJW 2011 S. 3675 Nr. 50 KAAAD-95804