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BAG Urteil v. - 7 AZR 6/10

Gesetze: § 15 Abs 5 TzBfG, § 21 TzBfG, § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 3 Abs 1 S 2 Alt 1 TzBfG, § 15 Abs 1 TzBfG

Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung - Weiterarbeit nach Bedingungseintritt - Tod des vertretenen Arbeitnehmers

Leitsatz

Bei einer Kombination von auflösender Bedingung und zeitlicher Höchstbefristung ist Rechtsfolge der widerspruchslosen Weiterarbeit iSv. §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG über den Bedingungseintritt hinaus nicht die unbefristete Fortdauer des Arbeitsverhältnisses. Die Fiktionswirkung ist nach Sinn und Zweck der §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG auf den nur befristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses beschränkt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2997 Nr. 48
DB 2011 S. 2921 Nr. 51
NJW 2011 S. 3675 Nr. 50
KAAAD-95804

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