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EuGH Urteil v. - C-93/10 BStBl 2015 II S. 978

Umsatzsteuer: Verkauf zahlungsgestörter Forderungen

Leitsatz

Ein Wirtschaftsteilnehmer, der auf eigenes Risiko zahlungsgestörte Forderungen zu einem unter ihrem Nennwert liegenden Preis kauft, erbringt keine entgeltliche Dienstleistung i. S. von Art. 2 Nr. 1 der 6. EG-RL und übt auch keine wirtschaftliche Tätigkeit aus, sofern die Differenz zwischen dem Nennwert dieser Forderungen und deren Kaufpreis den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der betreffenden Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Übertragung widerspiegelt.

Fundstelle(n):
BStBl 2015 II Seite 978
FAAAD-95810

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