Gesetze: § 611 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 TVÜ-L, § 14 Abs 3 WWAErG HA, Art 3 Abs 1 GG, § 2 StiftZBWStVtrG HA, § 4 Abs 2 S 5 StiftZBWStVtr HA, § 4 Abs 2 S 6 StiftZBWStVtr HA
Anwendung des TVÜ-L bei Rückkehrern der Bibliotheksabteilung des HWWA - Gleichbehandlungsgrundsatz
Leitsatz
Ein vermeintlicher Normenvollzug, der die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ausschließen könnte, liegt dann nicht vor, wenn der Arbeitgeber tarifliche Regelungen, bei denen er selber davon ausgeht, dass sie nach ihrem Anwendungsbereich auf mit ihm bestehende Arbeitsverhältnisse nicht einschlägig sind und auch keine tarifvertragliche Lücke vorliegt, die von Rechts wegen deren Anwendung gebietet, gleichwohl auf diese Arbeitsverhältnisse anwendet.