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BAG Urteil v. - 4 AZR 596/09

Gesetze: § 611 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 TVÜ-L, § 14 Abs 3 WWAErG HA, Art 3 Abs 1 GG, § 2 StiftZBWStVtrG HA, § 4 Abs 2 S 5 StiftZBWStVtr HA, § 4 Abs 2 S 6 StiftZBWStVtr HA

Anwendung des TVÜ-L bei Rückkehrern der Bibliotheksabteilung des HWWA - Gleichbehandlungsgrundsatz

Leitsatz

Ein vermeintlicher Normenvollzug, der die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ausschließen könnte, liegt dann nicht vor, wenn der Arbeitgeber tarifliche Regelungen, bei denen er selber davon ausgeht, dass sie nach ihrem Anwendungsbereich auf mit ihm bestehende Arbeitsverhältnisse nicht einschlägig sind und auch keine tarifvertragliche Lücke vorliegt, die von Rechts wegen deren Anwendung gebietet, gleichwohl auf diese Arbeitsverhältnisse anwendet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2997 Nr. 48
TAAAD-95934

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