Valorenversicherung: Wirksamkeit eines im Voraus vereinbarten Ausschlusses der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - HEROS II
Leitsatz
HEROS II
Ein im Voraus vertraglich vereinbarter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist mit dem von § 123 BGB bezweckten Schutz der freien Selbstbestimmung unvereinbar und deshalb unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt wird, die nicht Dritter i.S. des § 123 Abs. 2 BGB ist. Das gilt auch im Verhältnis des Erklärenden zu durch die Vertragserklärung begünstigten Dritten (HEROS II, Fortführung von , VersR 2007, 1084) .
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 2881 Nr. 47 NJW 2011 S. 6 Nr. 49 NJW 2012 S. 296 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2012 S. 360 WM 2011 S. 2311 Nr. 49 FAAAD-95956