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BGH Beschluss v. - IV ZR 38/09

Gesetze: § 123 Abs 1 BGB, § 123 Abs 2 BGB

Valorenversicherung: Wirksamkeit eines im Voraus vereinbarten Ausschlusses der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - HEROS II

Leitsatz

 HEROS II

Ein im Voraus vertraglich vereinbarter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist mit dem von § 123 BGB bezweckten Schutz der freien Selbstbestimmung unvereinbar und deshalb unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt wird, die nicht Dritter i.S. des § 123 Abs. 2 BGB ist. Das gilt auch im Verhältnis des Erklärenden zu durch die Vertragserklärung begünstigten Dritten (HEROS II, Fortführung von , VersR 2007, 1084) .

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2881 Nr. 47
NJW 2011 S. 6 Nr. 49
NJW 2012 S. 296 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2012 S. 360
WM 2011 S. 2311 Nr. 49
FAAAD-95956

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