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BGH Urteil v. - IX ZR 209/10

Gesetze: § 134 InsO, § 143 Abs 1 InsO

Insolvenzanfechtung: Berechnung des Rückgewähranspruchs gegen einen Anlagevermittler nach Provisionszahlung auf Scheingewinne

Leitsatz

Zur Berechnung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs gegen einen Anlagevermittler, dem Provisionen auch auf Scheingewinne gezahlt worden sind .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DB 2012 S. 514 Nr. 9
NJW-RR 2012 S. 625 Nr. 10
WM 2011 S. 2237 Nr. 47
ZIP 2011 S. 2264 Nr. 47
JAAAD-95959

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