Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - V ZB 18/11

Gesetze: § 268 Abs 1 BGB, § 10 Abs 1 ZVG, § 49 InsO, § 12 GrStG

Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösung von Forderungen durch einen Dritten; Absonderungsrecht aufgrund von Ansprüchen aus Grundbesitzabgaben

Leitsatz

1. Betreibt der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus Ansprüchen, die in verschiedene Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG fallen, kann sich der Dritte darauf beschränken, die einer Rangklasse zugeordneten Forderungen abzulösen .

2. Ansprüche aus Grundbesitzabgaben im Sinne von § 12 GrStG gewähren ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück unabhängig davon, welcher Rangklasse des § 10 Abs. 1 ZVG sie angehören .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 367 Nr. 2
NJW 2011 S. 8 Nr. 49
NJW-RR 2012 S. 87 Nr. 2
WM 2011 S. 2365 Nr. 50
ZIP 2012 S. 147 Nr. 3
DAAAD-95974

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank