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BFH Urteil v. - IX R 49/10

Gesetze: EStG § 3 Nr. 40 Buchstabe c, EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 4, FGO § 120 Abs. 3 Nr. 1

Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung eines wertlosen Anteils in der Liquidation zu einem symbolischen Kaufpreis von 1 Euro

Leitsatz

Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot i.S. von § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG sind nicht anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige objektiv wertlose GmbH-Anteile in der Liquidation zu einem symbolischen Kaufpreis (z.B. von 1 €) veräußert und auch jenseits dieses Kaufpreises keine Einnahmen aus der GmbH, insbesondere keine die Anwendung des Halbabzugsverbots rechtfertigende Gewinnausschüttungen, erlangt hat.
Vergleichbar und IX R 61/10.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 13 Nr. 1
GmbHR 2012 S. 104 Nr. 2
HFR 2012 S. 257 Nr. 3
LAAAD-96187

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