Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung eines
wertlosen Anteils in der Liquidation zu einem symbolischen Kaufpreis von 1
Euro
Leitsatz
Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot i.S. von § 3 Nr. 40,
§ 3c Abs. 2 EStG sind nicht anzuwenden,
wenn der Steuerpflichtige objektiv wertlose GmbH-Anteile in der Liquidation zu
einem symbolischen Kaufpreis (z.B. von 1 €) veräußert und auch jenseits
dieses Kaufpreises keine Einnahmen aus der GmbH, insbesondere keine die
Anwendung des Halbabzugsverbots rechtfertigende Gewinnausschüttungen, erlangt
hat. Vergleichbar und IX R
61/10.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 13 Nr. 1 GmbHR 2012 S. 104 Nr. 2 HFR 2012 S. 257 Nr. 3 LAAAD-96187