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BAG Urteil v. - 4 AZR 707/09

Gesetze: § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 21 Abs 1 PostPersRG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO

Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG auf die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Zulässigkeit einer Feststellungsklage

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, welche tariflichen Regelungen aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

Fundstelle(n):
TAAAD-96462

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