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BAG Urteil v. - 6 AZR 172/10

Gesetze: § 60 InsO, § 61 InsO

Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichterfüllung eines von ihm vereinbarten Abfindungsvergleichs

Tatbestand

Der Kläger nimmt den beklagten Insolvenzverwalter persönlich wegen Nichterfüllung der in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten Abfindungsverpflichtung auf Schadenersatz in Anspruch.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 3060 Nr. 49
NJW 2011 S. 3739 Nr. 51
ZIP 2012 S. 38 Nr. 1
RAAAD-96467

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