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BGH Urteil v. - V ZR 78/11

Gesetze: § 1365 Abs 1 BGB, § 10 Abs 1 ZVG

Zugewinngemeinschaft: Verfügung eines Ehegatten über sein gesamtes Vermögen bei Bestellung einer Grundschuld

Leitsatz

Bei der Feststellung, ob ein Ehegatte mit einer Grundschuldbestellung über sein (nahezu) gesamtes Vermögen verfügt, sind neben dem Nominalbetrag der Grundschuld auch die bei einer künftigen Vollstreckung in die Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG fallenden Grundschuldzinsen einzubeziehen und regelmäßig mit dem zweieinhalbfachen Jahresbetrag zu berücksichtigen .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DNotZ 2012 S. 195 Nr. 3
NJW 2011 S. 3783 Nr. 52
NJW 2011 S. 6 Nr. 51
WM 2012 S. 73 Nr. 2
PAAAD-96485

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