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BGH Beschluss v. - IV ZB 9/11

Gesetze: § 130 Nr 6 ZPO, § 520 Abs 5 ZPO

Berufungsbegründungsschrift: Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterschrift des zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalts

Fundstelle(n):
SAAAD-96513

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