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BGH Urteil v. - V ZR 212/10

Gesetze: § 138 Abs 1 BGB

Sittenwidrigkeit eines zur Schädigung eines Dritten abgeschlossenen Rechtsgeschäfts

Leitsatz

Ein Rechtsgeschäft, welches die Parteien in der Absicht schließen, einen Dritten zu schädigen, erfüllt nicht den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, wenn es für den Dritten objektiv nicht nachteilig ist .

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2012 S. 286 Nr. 4
NJW-RR 2012 S. 18 Nr. 1
WM 2012 S. 461 Nr. 10
JAAAD-96529

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