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BGH Urteil v. - III ZR 77/11

Gesetze: § 9 Nr 3 AÜG, § 307 BGB

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarklausel

Leitsatz

Zur Wirksamkeit einer in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthaltenen Klausel über die Entrichtung einer (nach Zeitabschnitten degressiv gestaffelten und am Jahresbruttoeinkommen des Arbeitnehmers orientierten) Vermittlungsvergütung für den Fall der Übernahme des Arbeitnehmers durch den Entleiher .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 2852 Nr. 50
WM 2012 S. 947 Nr. 20
JAAAD-96542

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