(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft in Russland - Aufbaustudiengang Master of Business Law and Taxation - Ausnahmevorschrift des § 7 Abs 1a BAföG - in sich selbstständig iS des § 7 Abs 2 S 1 Nr 3 BAföG - Anwendbarkeit des § 7 Abs 5 S 1 SGB 2 - postgradualer Studiengang iS des § 31 Abs 2 HSchulG BW)
Leitsatz
Ein Student, der die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise zu gewährende Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung (Masterstudiengang) nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht erfüllt, ist, soweit die weitere Ausbildung nach dem BAföG dem Grunde nach förderfähig ist, von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 ausgeschlossen (Fortführung von = SozR 4-4200 § 7 Nr 20).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2011:270911UB4AS14510R0
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 40/2011 S. 3346 HAAAD-96547