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BSG Beschluss v. - B 14 AS 63/11 B

Gesetze: § 67 Abs 1 SGG, § 67 Abs 3 SGG, § 151 Abs 1 SGG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG

Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist - fehlendes Verschulden - Verletzung der Fürsorgepflicht durch das Gericht - Jahresfrist - irreführendes Verhalten des Gerichts - höhere Gewalt

Leitsatz

Hat das Gericht innerhalb der Jahresfrist Handlungen vorgenommen, die aus Sicht der Beteiligten auf eine sachlich-rechtliche Behandlung des Rechtsbehelfs hindeuten, kann auch dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Berufungsfrist gewährt werden, wenn seit dem Ende der Frist mehr als ein Jahr vergangen ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:061011BB14AS6311B0

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 10 Nr. 16
NJW 2012 S. 1469 Nr. 20
RAAAD-96548

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