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BFH Urteil v. - III R 73/10

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, VermBG 5 § 2, VermBG 5 § 10, VermBG 5 § 11

Grenzbetragsprüfung: kein Abzug von vermögenswirksamen Leistungen von den Einkünften und Bezügen des Kindes

Leitsatz

Die Einkünfte und Bezüge eines Kindes sind im Hinblick auf § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht um Sparbeiträge nach dem 5. VermBG zu kürzen, die aus dem Arbeitslohn des Kindes erbracht werden; zudem sind die bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassenden Arbeitgeberbeiträge zu den vermögenswirksamen Leistungen in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) einzubeziehen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 29 Nr. 1
StBW 2011 S. 1172 Nr. 26
GAAAD-96890

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