Keine Ergänzung eines Feststellungsbescheids; keine notwendige Feststellung von Sonderwerbungskosten
Leitsatz
1. Ergänzungsbescheide gemäß § 179 Abs. 3 AO dürfen einen lückenhaften Feststellungsbescheid vervollständigen, nicht aber einen inhaltlich falschen Feststellungsbescheid korrigieren oder in ihm getroffene Feststellungen ändern. 2. Waren der Feststellungserklärung einer GbR eingehende Überschussermittlungen beigefügt, die spezifizierte Aufstellungen über Zinsaufwendungen, jedoch keinerlei Angaben über Zinsen der Gesellschafter als Sonderwerbungskosten enthielten und wurden dementsprechend vom Finanzamt keine Sonderwerbungskosten festgestellt, kann die Feststellung von Sonderwerbungskosten nicht durch einen Ergänzungsbescheid nachgeholt werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2011 S. 327 Nr. 11 BFH/NV 2012 S. 2 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2011 S. 4204 VAAAD-96901