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Bundeseinheitliche Vordrucke; Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung/-erklärung nach § 18b UStG (Vordruckmuster USt 1 ZS)
Bezug:
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Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Das in der Anlage beigefügte Vordruckmuster
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USt 1 ZS | – Aufforderung zur
Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung/-erklärung nach
§ 18b UStG – |
wird neu bekannt gegeben und ist spätestens mit Veröffentlichung dieses Schreibens im Bundessteuerblatt anzuwenden.
(2) Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.
Abweichungen von dem Vordruck sind zulässig, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.
(3) Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Anlage: