Pauschale Rüge der Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer
rechtfertigt keine Aussetzung der Vollziehung; gesetzlicher Richter im
Anhörungsrügeverfahren über Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs
Leitsatz
1. Dass der einstweilige Rechtsschutz gegen Bescheide nach dem
Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz in der Fassung des am in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und
Bewertungsrechts vom (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG
-, BGBl I S. 3018) versagt wurde, sofern der Antrag lediglich mit der
behaupteten Verfassungswidrigkeit des Gesetzes begründet wird, ist
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
2. Ob ein als befangen abgelehnter Richter nach der ohne seine
Mitwirkung erfolgten Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs in einem hierauf
bezogenen Anhörungsrügeverfahren mitwirken darf, wurde von obersten
Bundesgerichten uneinheitlich entschieden, so dass eine grundsätzliche
verfassungsrechtliche Bedeutung der Verfassungsbeschwerden insoweit ernsthaft
in Betracht kommt.