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Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Britisches Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer Kreditkarte
Bezug: (BStBl 2004 I S. 1200);
Bezug: (BStBl 2011 I S. 234);
Bezug: (BStBl 2011 I S. 909)
Die britischen Truppen wenden ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren an, das der Truppe und dem zivilen Gefolge die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im Wert von bis zu 5 600 Euro erleichtern soll (vgl. Tz. 64 des o. g. und das o. g. . In diesem Verfahren wird die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstelle durch die Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte auf die Karteninhaber (Truppe und ziviles Gefolge) übertragen. Zudem ersetzt in diesen Fällen die GPC-VISA-Kreditkarte den in anderen Fällen erforderlichen schriftlichen Beschaffungsauftrag.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. g. in der Fassung des o. g. Folgendes:
Zusätzlich zur bisher verwendeten GPC-VISA-Kreditkarte wird die Corporate Card (Mastercard) im vereinfachten britischen Beschaffungsverfahren eingeführt. Die an britische Karteninhaber ausgegebene Corporate Card (Mastercard) beginnt m...