Girogeschäft der Banken: Anforderungen an einen Rechnungsabschluss mit Genehmigungsfiktion für Lastschriftbuchungen nach Ablauf gesetzter Frist
Leitsatz
Ein Rechnungsabschluss, der die Frist in Lauf setzen soll, nach deren Ende von dem mitgeteilten Saldo umfasste Lastschriftbuchungen als genehmigt gelten, muss für den Kontoinhaber das Ziel der kontoführenden Bank, einen abschließenden Saldo festzustellen, klar erkennen lassen. Eine ausdrückliche Bezeichnung als Rechnungs- oder Periodenabschluss ist nicht erforderlich, wenn die Abrechnung aus der objektiven Sicht des Kontoinhabers erkennbar abschließend ist .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2011 S. 2839 Nr. 50 NJW 2011 S. 6 Nr. 52 NJW 2012 S. 306 Nr. 5 WM 2011 S. 2358 Nr. 50 ZIP 2011 S. 2455 Nr. 51 EAAAD-97922