Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen fehlerhafter öffentlicher Bekanntmachung via Internet; Beginn der Beschwerdefrist
Leitsatz
1. Die öffentliche Bekanntmachung wirkt nur dann als Zustellung, wenn die bekannt gemachte Entscheidung richtig bezeichnet ist .
2. Ist die öffentliche Bekanntmachung fehlerhaft und wirkt sie deshalb nicht als Zustellung, beginnt die Beschwerdefrist für einen Beteiligten, dem die Entscheidung nicht individuell mitgeteilt worden ist, auch nicht fünf Monate nach dem Erlass der Entscheidung .
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): HFR 2012 S. 337 Nr. 3 NJW 2011 S. 8 Nr. 52 NJW-RR 2012 S. 179 Nr. 3 WM 2011 S. 2374 Nr. 50 ZIP 2011 S. 2479 Nr. 51 TAAAD-97930