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Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab 2009; Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2010, das Steuervereinfachungsgesetz 2011 und das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Bezug: BStBl 2004 I S. 717
Bezug: BStBl 2009 I S. 501
Bezug: BStBl 2010 I S. 195
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird das (BStBl 2004 I S. 717), geändert durch (BStBl 2009 I S. 501) und (BStBl 2010 I S. 195), vor dem Hintergrund der gesetzlichen Änderungen durch
das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom (BGBl. 2010 I S. 1768),
das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom (BGBl 2011 I S. 2131) und
das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) vom (BGBl. 2011 I S. 2592)
wie folgt geändert:
Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 Nummer 4 wird – teilweise fettgedruckt – wie folgt gefasst:
4.„freiwillig Wehrdienstleistende sind und in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehen (§ 1 Absatz 1 des Arbeitsplatzschutzgesetzes), aus dem sie noch Arbeitslohn erhalten,”.
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
aa)Nummer 1 wird – teilweise fett gedruckt – wie folgt gefasst:
1.„freiwillig Wehrdienstleistende, wenn sie nicht in einem ruhenden Arbeitsver...