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BMF - IV C 5 - S 2430/11/10002 BStBl 2011 I S. 1252

Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab 2009; Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2010, das Steuervereinfachungsgesetz 2011 und das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Bezug: BStBl 2004 I S. 717

Bezug: BStBl 2009 I S. 501

Bezug: BStBl 2010 I S. 195

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird das (BStBl 2004 I S. 717), geändert durch (BStBl 2009 I S. 501) und (BStBl 2010 I S. 195), vor dem Hintergrund der gesetzlichen Änderungen durch

  • das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom (BGBl. 2010 I S. 1768),

  • das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom (BGBl 2011 I S. 2131) und

  • das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) vom (BGBl. 2011 I S. 2592)

wie folgt geändert:

  1. Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:

    1. Absatz 2 Nummer 4 wird – teilweise fettgedruckt – wie folgt gefasst:

      4.

      freiwillig Wehrdienstleistende sind und in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehen (§ 1 Absatz 1 des Arbeitsplatzschutzgesetzes), aus dem sie noch Arbeitslohn erhalten,”.

    2. Absatz 6 wird wie folgt geändert:

      aa)

      Nummer 1 wird – teilweise fett gedruckt – wie folgt gefasst:

      1.

      freiwillig Wehrdienstleistende, wenn sie nicht in einem ruhenden Arbeitsver...

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