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BGH Urteil v. - IX ZR 202/10

Gesetze: § 129 InsO, § 133 Abs 1 InsO, Nr 7 Abs 4 SparkAGB

Insolvenzanfechtung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter: Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung bei fingierter Genehmigung von Lastschriftabbuchungen vom Konto des zahlungsunfähigen Schuldners

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Eigenantrag vom 4. Oktober 2007 über das Vermögen der W.  GmbH (nachfolgend: Schuldnerin) am 1. Dezember 2007 eröffneten Insolvenzverfahren. Im Anschluss an den Eröffnungsantrag war der Kläger am 11. Oktober 2007 zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ernannt worden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 542 Nr. 3
HFR 2012 S. 549 Nr. 5
WM 2012 S. 85 Nr. 2
UAAAD-98235

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