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BSG Urteil v. - B 14 AS 49/10 R

Gesetze: § 21 Abs 5 SGB 2, § 37 Abs 1 SGB 2 vom , § 41 Abs 1 S 4 SGB 2, § 95 SGG, § 96 SGG, § 106 SGG, § 123 SGG

Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel- bzw Konservierungsstoffunverträglichkeit - Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens - Abtrennbarkeit des Streitgegenstands bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - keine Bindungswirkung der Leistungsversagung für zukünftige Bewilligungszeiträume bei Streit nur um Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - keine Einbeziehung von Folgebescheiden - kein gesonderter Folgeantrag nur für Mehrbedarf

Leitsatz

1. Eine Entscheidung über einen Anspruch auf Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei einer Unverträglichkeit gegen bestimmte Lebensmittel setzt konkrete Feststellungen in medizinischer und ernährungswissenschaftlicher Hinsicht voraus, um beurteilen zu können, inwieweit krankheitsbedingte Mehrkosten tatsächlich entstehen.

2. Einer ablehnenden Behördenentscheidung über einen Mehrbedarf kommt keine Bindungswirkung für künftige Bewilligungsabschnitte zu.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:240211UB14AS4910R0

Fundstelle(n):
WAAAD-98295

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