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BSG Urteil v. - B 9 SB 7/10 R

Gesetze: § 145 Abs 1 S 5 Nr 2 Alt 2 SGB 9 vom , § 145 Abs 1 S 1 SGB 9 vom , § 145 Abs 1 S 3 SGB 9 vom , § 145 Abs 1 S 4 SGB 9 vom , § 2 Abs 1 AsylbLG, § 9 Abs 1 AsylbLG, § 9 Abs 2 AsylbLG, § 27 SGB 12, §§ 27ff SGB 12

(Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr - für den Lebensunterhalt laufende Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB 12 - Empfänger von Analogleistungen nach § 2 AsylbLG - Erstattungsanspruch)

Leitsatz

Anspruch auf Ausgabe einer kostenlosen Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr haben auch schwerbehinderte Menschen, die – wie Empfänger von Analogleistungen im Sinne des AsylbLG – für den Lebensunterhalt laufende Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB 12 erhalten und Sozialhilfeempfängern im Wesentlichen gleich gestellt sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:061011UB9SB710R0

Fundstelle(n):
LAAAD-98306

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