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OFD Niedersachsen - S 7100 - 491 - St 171

Umsatzsteuerliche Behandlung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Allgemeines

Ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss (FwZ) ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Waldbesitzern, der den Zweck verfolgt, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzsplitterung, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden (§ 16 Bundeswaldgesetz, BWaldG). Ein FwZ muss mindestens eine der in § 17 BWaldG genannten Maßnahmen nach seiner Satzung zur Aufgabe haben. Er wird auf Antrag von der Landesbehörde anerkannt, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, u. a. muss er nach Größe, Lage und Zusammenhang aller angeschlossenen Grundstücke eine wesentliche Verbesserung der Bewirtschaftung ermöglichen (§ 18 BWaldG).

Umfang des Unternehmens

Ist der FwZ nach § 18 (BWaldG) anerkannt und hat er die Rechtsform eines Vereins, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Verein i. S. von § 22 BGB. Aus der Zweckbestimmung und den satzungsmäßigen Aufgaben (§§ 16 bis 18 BWaldG) folgt, dass der FwZ im konkreten wirtschaftlichen Interesse seiner Mitglieder handelt und deshalb regelmäßig insgesamt unternehmerisch tätig ist. Etwas anderes gilt nur, soweit der FwZ in einem abgre...

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