Kein Pauschbetrag für den Betriebsausgabenabzug bei
Auslandsübernachtungen, wenn der Steuerpflichtige bei nahen Angehörigen
übernachtet; Änderung einer bestandskräftigen
Einkommensteuerfestsetzung
Leitsatz
1. Setzt ein Gewerbetreibender die von der Finanzverwaltung für Auslandübernachtungen festgelegten Pauschbeträge als Betriebsausgaben an, führt dies zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, wenn die Übernachtungen nicht im Hotel, sondern bei einem nahen Angehörigen durchgeführt werden. 2. Wird dem Finanzamt die Übernachtung bei Angehörigen nachträglich bekannt, darf es einen bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ändern und geringere Übernachtungspauschalen ansetzen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 227 Nr. 2 IStR 2012 S. 8 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2012 S. 81 EAAAD-98612