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BFH Beschluss v. - IV B 59/10

Gesetze: EStG § 4a Abs. 2 Nr. 1, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 107 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 6

Bindung an das Klagebegehren; keine Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 251 Nr. 2
DAAAD-98621

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