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Einkommensteuerveranlagung der Land- und Forstwirte für den Veranlagungszeitraum 2010
I. Grundsatzverfügung, EStG-Kartei NRW §§ 13, 13a EStG Fach 1 Nr. 800
Die Grundsatzverfügung ist unter der EStG-Kartei NRW §§ 13, 13a EStG Fach 1 Nr. 800 eingestellt. Dieses Dokument enthält die zeitraumunabhängigen allgemein gültigen Anweisungen. Die im Hauptdokument dargestellten Grundsätze sind für alle Veranlagungszeiträume anzuwenden.
Die zu den einzelnen Veranlagungszeiträumen ergehenden gesonderten Verfügungen weisen auf die Besonderheiten des jeweiligen Veranlagungsjahres hin.
II. Gesetzliche Änderungen
Steuervereinfachungsgesetz
Das Gesetz wurde im BGBl 2011. I, Nr. 55 am veröffentlicht und tritt teilweise bereits zum und im Übrigen zum in Kraft.
Gleichzeitig mit dem Steuervereinfachungsgesetz wurde auch der Erlass über die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2010 angepasst.
Steuererklärungsfristen 2010
Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2010/2011 folgt. Die Möglichkeit der Fristverlängeru...BStBl 2011 I S. 1088