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OFD Rheinland - Kurzinfo KSt 56/2011

Steuerliche Behandlung der Umwandlung von Darlehen in Genussrechte

In jüngster Zeit ist vermehrt die Frage gestellt worden, ob es möglich ist, in der Krise befindliche Kapitalgesellschaften unter Einsatz von Genussrechten steuerneutral zu entschulden. Dazu werden nicht werthaltige Gesellschafterdarlehen in Genussrechte umgewandelt (sog. „Dept-Mezzanine-Swap”). Die Genussrechte werden dabei gezielt so ausgestaltet, dass sie handelsbilanziell als Eigenkapital zu werten sind (siehe dazu die Stellungnahme des Hauptfachausschusses des IdW, HFA 1/1994, Wpg 1994, 419), aber zugleich die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Satz 2, Halbs. 2 KStG nicht erfüllen. Es fehlt in der Regel an einer Beteiligung am Liquidationserlös. Hier wird die Auffassung vertreten, dass die Genussrechte handelsrechtlich Eigenkapital, steuerlich aber Fremdkapital darstellten und deshalb in der Steuerbilanz ein erfolgsneutraler Passivtausch zu erfolgen habe.

Dieser Sichtweise ist nicht zu folgen.

Die Vorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 2, Halbs. 2 KStG beinhaltet nur Regelungen zur Einkommensermittlung und trifft keine Aussage zur steuerbilanziellen Behandlung der Genussrechte. Die Rechtsfolge dieser Vorschrift besteht also nur in einer außerbilanziellen Hinzurechnu...BStBl 2002 II, 366BStBl 2002 I, 603

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