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BAG Urteil v. - 4 AZR 467/09

Gesetze: § 1 Abs 3a S 1 AEntG vom , § 4 Abs 5 TVG, § 1 S 1 AbbruchArbV 2, § 3 AbbruchArbV 2, § 5 Abs 1 TVG, § 1 S 1 BauArbbV 5, § 2 Abs 4 BauArbbV 5

Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen - Nachwirkung des Mindestlohntarifvertrags - TV Mindestlohn Abbruch

Leitsatz

Rechtsnormen eines Tarifvertrages, für die durch Rechtsverordnung im Wege des § 1 Abs. 3a Satz 1 AEntG aF (idF vom ) bestimmt ist, dass sie auf alle unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallenden und nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung finden, sind nach dem Ende der Geltungsdauer der Verordnung für die betreffenden Arbeitsverhältnisse nicht mehr maßgebend. § 4 Abs. 5 TVG über die Nachwirkung von Tarifverträgen ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 2099 Nr. 37
PAAAD-98669

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