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BAG Urteil v. - 4 AZR 565/09

Gesetze: § 15 Abs 2 TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 1 TVG

Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich - Unterstellung von anderem medizinischen Personal als von Fachärzten

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin als Oberärztin nach der Entgeltgruppe III (Oberärztin/Oberarzt) des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 17. August 2006 (TV-Ärzte/VKA).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAD-98699

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