Wettbewerbsverstoß: Verschleierung des Werbecharakters eines formularmäßigen Angebotsschreibens für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis - Branchenbuch Berg
Leitsatz
Branchenbuch Berg
Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2012 S. 1449 Nr. 20 NJW 2012 S. 8 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 2/2012 S. 95 BAAAD-98720