Berufsrecht der Notare: Wiederbestellungsanspruch des Anwaltsnotars bei mehr als einjähriger Amtsniederlegung wegen Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege
Leitsatz
Legt ein Anwaltsnotar sein Amt gemäß § 48b BNotO für mehr als ein Jahr nieder, so hat er keinen Anspruch auf eine erneute Übertragung des Notaramtes. Nach Ablauf der Pflege- bzw. Betreuungszeit kann der Betroffene gemäß § 6b Abs. 1 Halbsatz 1 BNotO nur dann erneut zum Notar bestellt werden, wenn eine neue Notarstelle ausgeschrieben worden ist und er das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Er hat keinen Anspruch auf Schaffung einer neuen Notarstelle.
Tatbestand
Fundstelle(n): DNotZ 2012 S. 310 Nr. 4 NJW 2012 S. 531 Nr. 8 NJW 2012 S. 6 Nr. 3 HAAAD-98744