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BGH Beschluss v. - XI ZB 16/11

Gesetze: § 15a Abs 2 RVG vom , Vorbem 3 Abs 4 RVG-VV

Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr des Prozessbevollmächtigten des Zedenten auf die Verfahrensgebühr bei Klage des Zessionars aus abgetretenem Recht

Leitsatz

Klagt der Zessionar aus abgetretenem Recht einen durch seinen Prozessbevollmächtigten namens des Zedenten vorgerichtlich geltend gemachten Anspruch ein, so ist die außergerichtlich angefallene Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV auf die im Klageverfahren anfallende Verfahrensgebühr anzurechnen.

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 781 Nr. 11
ZAAAD-98764

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