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BSG Urteil v. - B 14 AS 75/10 R

Gesetze: § 23 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 2 vom , § 23 Abs 3 S 2 SGB 2 vom , § 20 Abs 1 SGB 2, § 55 Abs 1 SGG, § 95 SGG

Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Fernsehgerät - Streitgegenstand - Rechtsschutzbedürfnis

Leitsatz

Zur Erstausstattung einer Wohnung gehören nur solche Gegenstände, die der Befriedigung grundlegender Bedürfnisse wie Essen, Schlafen und Aufenthalt dienen, nicht aber bestimmten Freizeitbeschäftigungen oder Unterhaltungs- und Informationsbedürfnissen, wie zB ein Fernsehgerät.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:240211UB14AS7510R0

Fundstelle(n):
QAAAD-98793

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