Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG Urteil v. - 2 C 73/10

Gesetze: § 19 Abs 1 EZulV, § 20 Abs 1 EZulV, § 20 Abs 2 EZulV, § 22a Abs 3 EZulV, § 47 S 1 BBesG, § 42 BBesG

Wechselschichtzulage bei Erholungsurlaub, Krankheit oder Fortbildung

Leitsatz

Nachtschichten, die der Beamte aus den in § 19 Abs. 1 Satz 1 EZulV genannten Gründen (Erholungsurlaub, Krankheit oder Fortbildung) nicht absolviert hat, sind bei der Berechnung des Nachtschichtpensums, das nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EZulV für die Gewährung der Wechselschichtzulage erforderlich ist, in dem zeitlichen Rahmen des § 19 Abs. 1 Satz 2 EZulV wie Dienstzeiten zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NAAAD-98849

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank