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BFH Urteil v. - X R 27/09

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, EStG § 52 Abs. 24b, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 7 Abs. 4, GG Art. 103 Abs. 1, EUG BY Art. 92, EUG BY Art. 91, EUG BY Art. 102

Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen nicht als Sonderausgabe abziehbar

Leitsatz

1. Schulgeld, das bis zum Veranlagungszeitraum 2007 an eine inländische lediglich angezeigte Ergänzungsschule gezahlt wurde, kann nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. vor Inkrafttreten des JStG 2009 als Sonderausgabe abgezogen werden.
2. Die Übergangsregelung des § 52 Abs. 24b EStG i.d.F. des JStG 2009 erfasst keine Schulgeldzahlungen an inländische Privatschulen. Hierin liegt weder ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz noch gegen die Grundfreiheiten des EG/AEUV.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 208 Nr. 2
IStR 2012 S. 8 Nr. 11
VAAAD-99010

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