Kein Spendenabzug bei Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung,
die mangels Freistellungsbescheid nicht hätte ausgegeben werden dürfen
Leitsatz
Eine Zuwendungsbestätigung, die von einer Körperschaft ausgestellt
wird, die im - insoweit maßgeblichen - Zeitpunkt der Ausstellung bereits dem
Grunde nach zu einer solchen Handlung nicht befugt ist, weil sich nach dem in
diesem Zeitpunkt aktuellen Stand ihres
Körperschaftsteuer-Veranlagungsverfahrens die Voraussetzungen der
Steuerbefreiung nach
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG nicht erfüllt, kann
grundsätzlich nicht Grundlage für die Erlangung des Sonderausgabenabzugs
sein.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 179 Nr. 2 BFH/PR 2012 S. 115 Nr. 4 EStB 2012 S. 57 Nr. 2 ErbStB 2012 S. 63 Nr. 3 FR 2012 S. 275 Nr. 6 StBW 2012 S. 3 Nr. 1 FAAAD-99011