Honorarklage des Tragwerksplaners: Ausnahmefall in Form enger wirtschaftlicher Beziehung bei Pauschalhonorarvereinbarung unter dem Mindestsatz; Treuwidrigkeit einer Abrechnung nach Mindestsätzen
Leitsatz
1. Ein Ausnahmefall in Form enger wirtschaftlicher Beziehung kann nicht allein daraus hergeleitet werden, dass ein Ingenieur als Nachunternehmer über längere Zeit eine Vielzahl von Aufträgen zu einem unter dem Mindestsatz liegenden Pauschalhonorar ausführt.
2. Einem Ingenieur kann es in Ausnahmefällen nach Treu und Glauben untersagt sein, nach Mindestsätzen abzurechnen, wenn er durch sein Verhalten ein besonderes Vertrauen des Auftraggebers dahin erweckt hat, er werde sich an die unter dem Mindestsatz liegende Pauschalvereinbarung halten.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2012 S. 6 Nr. 4 NJW 2012 S. 848 Nr. 12 CAAAD-99145