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BGH Urteil v. - V ZR 45/11

Gesetze: § 46 Abs 1 S 1 WoEigG, § 62 Abs 1 ZPO

Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation im Beschlussanfechtungsprozess

Leitsatz

Zu verklagen sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos sämtliche (übrigen) Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 1224 Nr. 17
WM 2012 S. 1975 Nr. 41
XAAAD-99151

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