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FG München  v. - 2 K 1706/09

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 5, UStG § 1a Abs. 1, UStG § 1b Abs. 3 Nr. 1, UStG § 3d S. 1, UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, UStG § 16 Abs. 5a, UStG § 18 Abs. 10 Nr. 2, FGO § 44 Abs. 1, AO § 152 Abs. 2

Zeitnahe Zuordnungsentscheidung bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung

Leitsatz

1. Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat ist in Deutschland steuerpflichtig, wenn sich das Fahrzeug am Ende der Beförderung oder Versendung in Deutschland befindet.

2. Erfolgt der Erwerb durch einen Unternehmer, kann dieser hierfür den Vorsteuerabzug geltend machen, wenn er das Fahrzeug seinem Unterhemen zuordnet.

3. Die Zuordnung muss spätestens innerhalb der gesetzlichen Abgabefrist mit der Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, erfolgen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-99322

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