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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 4351/10 VE

Gesetze: EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. bStromStV 15 Abs. 4 RL 2003/96/EG Art. 2 Abs. 4 Buchst. b

Energiesteuervergütung für Herstellung von Vorprodukten des Fertigungsprozesses

Leitsatz

Für das in einer Eisengießerei zur Trocknung der hergestellten Sandgussformen verwendete Erdgas ist die Energiesteuervergütung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EnergieStG zu gewähren, weil der Bau verlorener Formen als Vorprodukt des Fertigungsprozesses im Sandgussverfahren untrennbar zur begünstigten Metallbearbeitung gehört.

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Fundstelle(n):
OAAAD-99329

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