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BGH Beschluss v. - I ZB 68/10

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 83 Abs 3 Nr 3 MarkenG

Widerspruchsverfahren gegen eine Gemeinschaftswort-/Bildmarke: Gehörsverletzung hinsichtlich des Parteivorbringens zu einer entscheidungserheblichen Frage - Medicus.log

Leitsatz

Medicus.log

Geht das Gericht auf das Vorbringen einer Partei zu einer entscheidungserheblichen Frage ein, ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn das Gericht das tatsächliche und rechtliche Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht und nur die von einer Partei daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen nicht teilt.

Fundstelle(n):
EAAAD-99341

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