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BGH Urteil v. - I ZR 181/10

Gesetze: § 5 Abs 1 Nr 2 UWG

Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines Reiseveranstalters mit Frühbucherrabatten - Frühlings-Special

Leitsatz

Frühlings-Special

Ein Reiseveranstalter, der mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt wirbt, muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen. Der Verkehr rechnet indessen damit, dass es für die Verlängerung eines solchen Rabatts vernünftige Gründe - wie beispielsweise eine schleppende Nachfrage - geben kann. Trotz der Verlängerung erweist sich die ursprüngliche Ankündigung in einem solchen Fall nicht als irreführend.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 129 Nr. 3
YAAAD-99343

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